Bei dieser klassischen Bestattungsart wird der Sarg nach der konfessionsbezogenen oder freien Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Die Erdbestattung bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Bei einer Erdbestattung kann zwischen einem Reihengrab oder einem Wahlgrab gewählt werden. Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben, sodass die Wahl der Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung getroffen wird. Die Ruhefrist für Gräber in Köln liegt dabei bei 20 bis 30 Jahren. Die Lage eines Wahlgrabes hingehen wird im Vorfeld oder durch die Hinterbliebenen bestimmt. Abgelaufene Ruhefristen können hier verlängert werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird dann in einer Urne aufbewahrt und kann auf unterschiedliche Arten beigesetzt werden. Hier sind zum Beispiel die See- oder die Baumbestattung möglich. Generell muss die Asche laut deutschem Recht jedoch auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung kann vor der Einäscherung mit dem Sarg oder zusammen mit der Urnenbeisetzung stattfinden. Für die Einäscherung wird im Vorfeld die Willenserklärung des Verstorbenen benötigt. Liegt diese nicht vor, können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen schriftlich bekunden.
Bis 1970 war diese Bestattungsform nur Seemannsleuten und Menschen mit besonderem Bezug zur See vorbehalten. Mittlerweile hat sich die Seebestattung aber als Alternative zur herkömmlichen Beisetzung auf dem Friedhof etabliert. Der Seebestattung geht die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die anschließende Bestattung ist in der Ost- oder Nordsee, im Atlantik oder auch im Mittelmeer möglich. Dafür wird die spezielle Seeurne, welche die Aschekapsel enthält, durch uns an die zuständige Rederei überführt. Die Zeremonie der Seebestattung kann mit, aber auch ohne die Angehörigen stattfinden. In jedem Fall erhalten die Hinterbliebenen einen Auszug aus dem Schiffstagebuch mit den genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle.
Die Baumbestattung ist eine neue Form der naturverbundenen Beisetzung in einer stimmungsvollen Umgebung. Dabei wird die biologisch abbaubare Urne nicht auf einem üblichen Friedhof, sondern in einem speziellen Ruheforst an den Wurzeln eines zuvor ausgewählten Baumes beigesetzt. Die Einäscherung des Verstorbenen ist daher eine Voraussetzung für die Baumbestattung. Oftmals wird der entsprechende Baum innerhalb des Ruheforstes schon zu Lebzeiten ausgewählt. Auf Wunsch kann dieser nach der Beerdigung mit einem Schild, das den Namen oder die Daten des Verstorbenen trägt, gekennzeichnet werden. Durch eine Eintragung im Grundbuch ist der Baum dann bis zu 99 Jahre gegen Abholzung geschützt. Zudem wird der Baum forstlich gepflegt.