Unser Service für Sie

Im Fokus unserer Arbeit stehen selbstverständlich die Trauernden. Sie befinden sich in einer leidvollen Situation, die nicht selten völlig unerwartet eintritt. Aber auch wenn die Trauer abzusehen war, trifft sie die Hinterbliebenen oftmals tief und viele wissen mit der Fülle an den nun dringenden Erledigungen und Entscheidungen nicht umzugehen.


Die Mitarbeiter von König Bestattungen möchten Sie in dieser schwierigen Situation mit Erfahrung, Fachwissen und Mitgefühl unterstützen. Deshalb stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch möchten wir Sie, Ihre Wünsche und Anliegen zunächst besser kennen lernen. Anschließend informieren wir Sie ausführlich über die weiteren Schritte. Dieses Gespräch kann auf Wunsch gerne auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.


Wir heißen Menschen aus allen Kulturkreisen willkommen.

Formalitäten im Trauerfall

Totenschein

Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausfüllt. Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, empfiehlt es sich, den Hausarzt zu kontaktieren, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen kennt. Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt, sodass der Totenschein bei der Überführung direkt an uns übermittelt wird.


Nach der Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene in unser Bestattungsinstitut überführt werden, sodass wir die Versorgung vornehmen können. 


Unabhängig von der Trauerfeier können wir die Abschiednahme am offenen Sarg in unseren Räumlichkeiten oder auf dem Friedhof ermöglichen. Auf Wunsch und in Ausnahmefällen können wir zudem Hausaufbahrungen arrangieren.

Sterbeurkunde

Wurde der Totenschein ausgestellt, kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Das Standesamt ist nach der Ausstellung der Todesbescheinigung so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie.


Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden benötigt:

  • Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde 
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch 
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

Versicherungen

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Versicherung von uns nur noch abgemeldet werden kann. Falls weitere Versicherungen bestehen, die Sterbegeld zahlen, benötigen wir die entsprechenden Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

Renten

Wenn der Verstorbene bereits Rente empfangen hat, können wir für den hinterbliebenen Ehepartner das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragen. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die sich auf dem Rentenbescheid befindet.


Die Witwenbezüge müssen Sie als hinterbliebener Ehegatte selbst beim Rententräger beantragen. War der Verstorbene ledig, melden wir die Rente ab.

Graburkunde

Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.

24 Stunden für Sie
erreichbar unter:

König Bestattungen

Theklastraße 1
50737 Köln

info@koenig-bestattungen.koeln

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung